1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Tennisschule Wille – nachfolgend kurz TSW genannt- abgeschlossenen Verträge.
Bereits mit der Anmeldung zum Tennistraining (Jugend- und Erwachsenentraining) erkennen Sie bzw. Sie als gesetzlicher Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die Sie vorher auf unserer Website einsehen konnten.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen entfalten nur Wirkung, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Vertragsschluss
Die Teilnahme an einem Tennistraining der TSW erfordert eine Vereinsmitgliedschaft bei der TSG Germania 1889 Dossenheim e.V. Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge und Aufnahmeanträge sind der Homepage der TSG Germania 1889 Dossenheim e.V. zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle zu erfragen.
Ein Vertrag mit der TSW kommt nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung oder durch eine Anmeldung zum Tennistraining (Anmeldeformular Jugend- oder Erwachsenentraining) zustande. Die Anmeldung zum Jugendtraining erfolgt ausschließlich schriftlich mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages und des SEPA-Lastschriftmandates.
Trainingskurse gelten bei Anmeldung als verbindlich gebucht.
Die TSW ist in der Annahme Ihres Angebots frei.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Jede/r Kursteilnehmer/in hat die Möglichkeit innerhalb der ersten 14 Tage nach Trainingsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,00 EUR fällig, weitere Kosten entstehen nicht. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform.
Nach Ablauf der 14-Tagesfrist ist bei vorzeitig gewünschtem Ausstieg der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt
Werden durch Sie mehrere Kursteilnehmer angemeldet, so haften Sie als Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen mit und Sie sind somit für alle der Auftraggeber.
3. Training
Eine Trainingseinheit dauert 30, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
Das Training wird von William Wille oder dem Trainerteam der TSW durchgeführt.
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops und Feriencamps.
Die Gruppeneinteilung erfolgt durch William Wille in Absprache mit dem Trainerteam der TSW. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die Gruppeneinteilung und Benennung des Trainers/der Trainerin bleibt der TSW vorbehalten. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der TSW gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien der staatlichen Schulen in Baden-Württemberg findet kein Training statt.
Die Kursgebühr/Trainingsgebühr kann von der TSW im Voraus, während und nach der Kursreihe in Rechnung gestellt oder per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Aus organisatorischen Gründen kann eine Anmeldung zum Jugendtraining nur mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates berücksichtigt werden. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der TSW.
Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, die Testschläger für das Tennistraining und die Platzgebühren enthalten. Die Platzgebühren für Gästekarten und Hallenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtpreis ist sofort zur Zahlung fällig.
Befindet sich ein Kursteilnehmer/in im Zahlungsverzug, wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.V. 15,00 EUR in Rechnung gestellt. Diese Gebühr wird mit Stellung der Mahnung fällig.
5. Ausgefallene Stunden
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin die TSW unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der TSW. Insbesondere können durch Verschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin ausgefallene Trainingstermine (inkl. Krankheit) nicht nachgeholt oder erstattet werden.
Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt mithin bestehen.
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer/von der Kursteilnehmerin nicht nachgeholt werden.
Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht, setzt jedoch die Absprache mit der TSW voraus.
Steht bei Unbespielbarkeit der Freiplätze oder schlechter Witterung eine Tennishalle zur Verfügung, kann das Training die Halle verlegt werden. Saubere Hallenschuhe sind daher mitzubringen und sind Voraussetzung für ein Training in der Halle. Die Entscheidung über einen Wechsel in die Tennishalle obliegt der TSW.
Trainingsstunden, die wegen Unbespielbarkeit der Plätze, aufgrund der Witterung oder durch behördliche Schließungen der Tennisplätze/-hallen ausfallen, werden bei Möglichkeit und freien Kapazitäten der TSW mit einem Nachholtermin an Wochenenden, Feiertagen oder in den Schulferien angeboten. Das Angebot der Anzahl und der Termine der Nachholstunden obliegt der TSW.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken
Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder.
Die TSW und die Tennistrainer der TSW haften nicht für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände.
Für die Benutzung der Tennisanlage außerhalb des Trainingsplatzes und deren Gerätschaften übernimmt die TSW keine Haftung.
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und unmittelbar nach den Trainingszeiten obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge leisten müssen. Die TSW übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistungen sind spätestens am zweiten Tag nach dem Training der TSW schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.
7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/der Trainerin keine Folge leisten oder das Training stören.
In diesem Fall obliegt die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen bis zum Ende der eigentlichen Trainingszeit dem Trainer/der Trainerin, es sei denn, der/die Erziehungsberechtigte(n) entlässt den Trainer/die Trainerin aus der Aufsichtspflicht. Ein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts besteht nicht.
8. Sporttauglichkeit
Kunden bzw. ggf. die gesetzlichen Vertreter versichern, dass keine Gründe bekannt sind, welche die Sporttauglichkeit beeinflussen. Dies umfasst insbesondere Verletzungen, Krankheiten sowie die Einnahme von Medikamenten. Treten während des Trainings Einschränkungen wie Schmerzen, Schwächegefühle, Übelkeit o.ä. auf, ist das Trainerteam umgehend zu informieren. Träger von für das Training notwendigen Sehhilfen sind verpflichtet, für den Tennissport geeignete, unzerbrechliche Sehhilfen zu tragen. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben diese vorab darüber aufzuklären.
9. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen unserer Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet werden.
Informationen von uns erhalten Sie per Post, E-Mail, SMS oder WhatsApp. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Am Sportplatz 5
69221 Dossenheim
Mümmelmannweg 6
69118 Heidelberg